Abgesehen von Jägern und Autofahrern muss in Deutschland eigentlich kein Bürger eine Haftplicht Versicherung abschließen. Die meisten tun es trotzdem, um sich im Schadensfall vor Schadensersatzansprüchen zu schützen.
Dass das Leben manchmal sehr risikoreich sein kann, das ist natürlich jedem klar. Und auch, dass man sich nicht immer gegen alle Schäden schützen kann. Um im Zweifelsfalle also Versicherungsschutz zu genießen und sich vor Schadensersatzansprüchen Dritter zu schützen, schließen die meisten Deutschen eine sogenannte Haftplicht Versicherung ab. Diese Art der Versicherung zählt in Deutschland zu den freiwilligen Versicherungen und wäre also nicht zwingend notwendig. Der Vorteil für den Versicherungsnehmer: Passiert tatsächlich einmal etwas, so muss er die Kosten für den Schaden nicht allein tragen, sondern kann eben auf seine Haftplicht Versicherung zurückgreifen. Diese zahlt sowohl, wenn der Versicherungsnehmer seine Sorgfaltspflicht verletzt hat als auch dann, wenn sich der Versicherungsnehmer in Gefahr begeben und dadurch anderen Menschen einen Schaden zugefügt hat. Im ersten Fall spricht man von einer so genannten deliktischen Haftung, der zweite Fall wird als Gefährdungshaftung eingestuft. Sind die Schadensersatzforderungen an den Versicherungsnehmer unberechtigt, fungiert die Haftplicht Versicherung zudem als eine Art Ergänzung zur Rechtschutzversicherung.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für diese Art von Versicherungsvertrag finden sich in Deutschland im sogenannten Versicherungsvertragsgesetz, mit seiner Abkürzung auch VVG genannt. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dagegen geregelt, unter welchen Umständen der Versicherungsschutz nicht in Anspruch genommen werden kann oder ruht. In der Regel gehören dazu beispielsweise Asbestschäden, aber auch Ansprüche zwischen Familienangehörigen, die im gleichen Haushalt leben.
Für Privatpersonen gibt es mehrere Arten dieser Versicherung, die in der Regel alle einen bestimmten Bereich abdecken. Haus- und Grundbesitz beispielsweise genauso wie die Absicherung von Tieren, Gewässern oder die Risiken beim Bau einer Immobilie. Daneben wird diese Art der Versicherung auch für bestimmte Berufsgruppen angeboten. So können sich beispielsweise Ärzte genauso gegen Schadensersatzansprüche absichern wie Beamte, Architekten oder Betreuer.