Nicht nur abhängig Beschäftigte und Selbstständige, sondern ebenso Rentner werden von der Besteuerung ihrer Einkünfte erfasst. Dabei müssen auch Rentner sich mit der Gesetzgebung auskennen.
Besteuerungsfragen weisen grundsätzlich eine hohe Komplexität auf und sind daher für Laien in steuerrechtlichen Fragen häufig nur sehr schwer zu beantworten. Dieses gilt insbesondere dann, wenn die betreffende Person mitten im Arbeitsleben steht, von der Einkommensteuer betroffen ist oder sogar Einkünfte aus mehreren Quellen erzielt. In solchen Fällen lässt es sich häufig nicht vermeiden, dass für die korrekte Erstellung der Steuererklärung auf die Dienste eines Steuerberaters zurückgegriffen werden muss. Dieser ist in der Lage, auch die neusten steuerrechtlichen Entwicklungen zu überblicken und die Steuerlast zu minimieren. Häufig wird es jedoch unterschätzt, von wie großer Bedeutung diese Fragen auch für Menschen sein können, die am Erwerbsleben bereits nicht mehr teilnehmen und in Rente gegangen sind. Denn das Steuern für Rentner ebenfalls kompliziert ausgestaltet sind, ist nicht von der Hand zu weisen.
Die Besteuerung der Rentner bzw. derer Renteneinkünfte hat sich in der Vergangenheit laufend geändert, wodurch sich eine ganze Reihe von Fragen ergeben hat, die nur für einen bestimmten Veranlagungszeitraum einheitlich zu beantworten sind. Damit muss bei der Besteuerung immer zuerst einmal geklärt werden, für welches Jahr bzw. für welchen Zeitraum die Besteuerung erfolgen soll. Nur dann ist eine korrekte Beurteilung des Sachverhalts möglich. So ist es beispielsweise bis zum Jahr 2004 noch so gewesen, dass nur der sogenannte Ertragsanteil der gesetzlichen Rente versteuert werden musste. Diese Bedingungen haben sich jedoch grundlegend verändert, seitdem dass Alterseinkünftegesetz eingeführt wurde und dadurch eine Reformierung der Rentenbesteuerung erfolgt ist.
Aufgrund dieser Veränderungen ist es nun möglich, von Alt- und Neurenten zu sprechen und diese jeweils vor dem Hintergrund einer unterschiedlichen Gesetzgebung zu sehen. Zudem soll eine weitere Veränderung des Systems bis zum Jahr 2040 vorgenommen. Ab dann soll von der nachgelagerten Besteuerung gesprochen werden, bei der die gesamten Renteneinkünfte versteuert werden müssen. Bis dahin wird jedoch vom Jahr 2005 und einem Steuersatz von 50 Prozent ausgehend eine sukzessive Anhebung des Satzes vorgenommen werde, bis die volle Besteuerung in der Zukunft erreicht worden sein wird.
Wie bei anderen Steuersubjekten auch müssen Rentner sich genau über die für sie geltenden Freibeträge informieren, die die Steuerlast deutlich verringern können. Hierzu wären zum Beispiel der Versorgungsfreibetrag sowie der Altersentlastungsbeitrag zu zählen.